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BVerwG, 28.03.1985 - 6 B 19.85 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 06.07.1984 - Bf I 68/82
- BVerwG, 28.03.1985 - 6 B 19.85
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 28.03.1985 - 6 B 19.85
Das erfordert die Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage, die für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 17.07.1975 - 2 B 2.75
Anforderungen an das Vorliegen eines Revisionszulassungsgrundes im …
Auszug aus BVerwG, 28.03.1985 - 6 B 19.85
Damit entbehren sie der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, weil diese Zulassungsvorschrift im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet ist (vgl. Beschlüsse vom 8. September 1970 - BVerwG 6 B 49.69 - und vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - ). - BVerwG, 08.09.1970 - VI B 49.69
Beamtenstellung eines Hochschullehrers - Besonderheiten im Verfahrensrecht - …
Auszug aus BVerwG, 28.03.1985 - 6 B 19.85
Damit entbehren sie der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, weil diese Zulassungsvorschrift im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet ist (vgl. Beschlüsse vom 8. September 1970 - BVerwG 6 B 49.69 - und vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - ). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 28.03.1985 - 6 B 19.85
Das erfordert die Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage, die für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).